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Stromanbieter kündigen: Leitfaden für eine erfolgreiche Vertragskündigung

Stromvergleich - Stromanbieter kündigen
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In Zeiten steigender Energiekosten ist es wichtiger denn je, den eigenen Stromvertrag regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls den Stromanbieter kündigen, um von besseren Konditionen zu profitieren. Viele Verbraucher sind unsicher, wie sie ihren Stromanbieter kündigen können, welche Fristen zu beachten sind und welche Rechte ihnen zustehen. Dieser Ratgeber bietet Ihnen eine umfassende Übersicht über alle wichtigen Aspekte rund um das Thema „Stromanbieter kündigen“. Von den regulären Kündigungsfristen über das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen oder Umzug bis hin zu praktischen Tipps für die richtige Form der Kündigung und hilfreichen Musterbriefen – hier erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um Ihren Stromvertrag erfolgreich und unkompliziert zu kündigen und den passenden neuen Anbieter zu finden.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Kündigungsfrist für Stromverträge beträgt meist 4-6 Wochen vor Vertragsende, bei Grundversorgung nur 2 Wochen
  • Sonderkündigungsrecht besteht bei Preiserhöhungen, Umzug oder wesentlichen Vertragsänderungen
  • Kündigung kann schriftlich per Brief, E-Mail oder über Online-Formulare erfolgen – Einschreiben bietet Sicherheit
  • Die Stromversorgung bleibt auch nach Kündigung durch die Grundversorgung garantiert
  • Bei Anbieterwechsel übernimmt der neue Versorger meist die Kündigung des Altvertrags

Jährliche Einsparungen von durchschnittlich 771 Euro – das ist möglich, wenn Verbraucher ihren Stromanbieter kündigen und zu einem anderen Vertrag wechseln. Während Kunden in der Grundversorgung oft über 44 Cent pro Kilowattstunde zahlen, liegen die Preise für Neukunden bei günstigen Anbietern bei nur 22 Cent pro kWh. Diese erheblichen Preisunterschiede machen das Thema Stromanbieter kündigen zu einer der wichtigsten Entscheidungen für deutsche Haushalte.

Viele Menschen zögern dennoch beim Stromvertrag kündigen, weil sie befürchten, dass komplizierte Fristen, bürokratische Hürden oder sogar Versorgungsunterbrechungen auftreten könnten. Diese Sorgen sind unbegründet. Der deutsche Strommarkt ist so reguliert, dass Verbraucher jederzeit sicher ihren Anbieter wechseln können, ohne dass die Stromversorgung unterbrochen wird.

In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie alles Wichtige über die Kündigung Ihres Stromvertrags, von den rechtlichen Bedingungen bis hin zu praktischen Musterbriefen, mit denen Sie den Stromanbieter kündigen können. Ob Sie wegen einer Preiserhöhung, einem Umzug oder einfach für bessere Konditionen wechseln möchten – hier finden Sie alle nötigen Informationen für eine erfolgreiche Vertragsauflösung.

Kündigungsfristen und Vertragslaufzeit verstehen

Vertragsfristen - Stromanbieter kündigen

Die Vertragslaufzeit und die damit verbundenen Fristen bilden das Fundament jeder Kündigung. Bevor Sie Ihren Stromvertrag kündigen, müssen Sie die individuellen Vertragsbedingungen Ihres aktuellen Anbieters genau prüfen. Die meisten Sonderverträge haben eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten, während die Grundversorgung deutlich flexibler gestaltet ist.

Reguläre Kündigungsfristen beachten

Wenn Sie den Stromanbieter kündigen willen, gilt bei den meisten Stromtarifen eine Kündigungsfrist von vier bis sechs Wochen vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Diese Regel bedeutet, dass Sie rechtzeitig handeln müssen, um eine automatische Vertragsverlängerung zu vermeiden. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um weitere zwölf Monate.

Ein praktisches Beispiel: Läuft Ihr Stromvertrag am 31. Dezember aus und gilt eine Kündigungsfrist von sechs Wochen, müssen Sie spätestens am 19. November den Stromanbieter kündigen und Ihre Kündigung beim Anbieter einreichen. Diese Berechnung sollten Sie nicht dem Zufall überlassen – notieren Sie sich das Kündigungsdatum bereits bei Vertragsabschluss in Ihrem Kalender.

Besonderheiten der Grundversorgung

Der Grundversorgungstarif bietet Verbrauchern deutlich mehr Flexibilität. Hier gilt lediglich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Das bedeutet, dass Kunden jederzeit relativ kurzfristig aus der Grundversorgung aussteigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln können. Diese Flexibilität ist einer der wenigen Vorteile der meist teureren Grundversorgung. Im Grundversorgungstarif können Verbraucher ihren Stromanbieter kündigen und von einer besonders kurzen Kündigungsfrist profitieren. Hier gilt lediglich eine Frist von zwei Wochen, was bedeutet, dass eine Kündigung des Stromanbieters jederzeit relativ kurzfristig möglich ist. So lässt sich problemlos aus der Grundversorgung aussteigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln. Diese Flexibilität beim Stromanbieter kündigen ist einer der wenigen Vorteile der meist teureren Grundversorgung.

Mindestvertragslaufzeit und vorzeitige Kündigung

Während der Mindestvertragslaufzeit ist es in der Regel nicht möglich, den Stromanbieter ordentlich zu kündigen. Das bedeutet, dass eine ordentliche Kündigung beim Stromanbieter während dieser Zeit ausgeschlossen ist und Verbraucher für die vereinbarte Laufzeit an ihren Vertragspartner gebunden sind. Nur unter besonderen Umständen wie einem Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets oder bei einer Preiserhöhung, die ein Sonderkündigungsrecht auslöst, ist es möglich, den Stromanbieter vorzeitig zu kündigen.

Diese Regelungen rund um „Stromanbieter kündigen“ dienen dem Schutz beider Seiten: Der Stromanbieter kann mit stabilen Kundenbeziehungen planen, während Verbraucher häufig von günstigeren Preisen bei längerer Laufzeit profitieren. Trotzdem ist beim Abschluss neuer Stromverträge zu beachten, auf eine moderate Mindestvertragslaufzeit zu achten, um die Flexibilität beim Stromanbieter kündigen zu wahren.

Sonderkündigungsrecht nutzen

Das Sonderkündigungsrecht ist eines der wichtigsten Verbraucherschutzinstrumente beim Stromvertrag. Es ermöglicht Kunden, sich auch während der Mindestlaufzeit von ungünstigen Verträgen zu lösen, wenn bestimmte Umstände eintreten. Wer seinen Stromanbieter kündigen möchte, kann dieses Recht insbesondere dann nutzen, wenn eine Preiserhöhung angekündigt wird, ein Umzug ansteht oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgen.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht außerdem auch bei Preissenkungen, sofern die neuen Preise trotzdem noch über den Tarifen anderer Anbieter liegen. Das Sonderkündigungsrecht verschafft Verbrauchern dadurch zusätzliche Flexibilität und Sicherheit beim Stromanbieter kündigen, um jederzeit auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren zu können.

SituationBeschreibungKündigungsfrist/Besonderheiten
PreiserhöhungDer Anbieter erhöht die Strompreise. Der Verbraucher kann den Vertrag vorzeitig kündigen.Kündigung spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise.
UmzugDer neue Wohnort liegt außerhalb des Versorgungsgebiets des aktuellen Anbieters.Kündigung mindestens 6 Wochen vor dem Auszugstermin.
Änderung der AGBWesentliche Vertragsänderungen, die der Anbieter vornimmt und die für den Kunden nachteilig sind.Kündigung vor Inkrafttreten der Änderungen, Hinweis im Schreiben erforderlich.
Sonstige SonderfälleWeitere besondere Umstände, die eine vorzeitige Kündigung rechtfertigen (z. B. Vertragsverletzungen).Kündigungsfristen variieren je nach Fall.

Preiserhöhungen als Kündigungsgrund

Sonderkündigungsrecht bei Strompreiserhöhung

Eine Strompreiserhöhung berechtigt Verbraucher zur sofortigen Kündigung ihres Vertrages. Der Anbieter ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, über Preisänderungen rechtzeitig zu informieren und dabei explizit auf das Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Diese Mitteilungen erfolgen meist sechs Wochen vor Inkrafttreten der neuen Preise. Entschließen sich Betroffene dazu, den Stromanbieter kündigen zu wollen, muss das Sonderkündigungsrecht innerhalb der jeweiligen Frist wahrgenommen werden.

Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Preisanpassung. Während echte Preiserhöhungen das Recht begründen, den Stromanbieter kündigen zu können, gilt dies nicht für automatische Anpassungen bei variablen Tarifen oder Änderungen der Mehrwertsteuer. Auch der Wegfall eines Neukundenbonus nach Ablauf der vereinbarten Zeit stellt keine kündigungsberechtigende Preiserhöhung dar. Daher empfiehlt es sich, jede Mitteilung über Preisänderungen genau zu prüfen, um zu entscheiden, ob tatsächlich das Recht besteht, den Stromanbieter zu kündigen.

Umzug als Sonderkündigungsgrund

Ein Umzug kann ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht auslösen, um den Stromanbieter kündigen zu können, allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Entscheidend ist, ob der neue Wohnort außerhalb des Versorgungsgebiets Ihres aktuellen Anbieters liegt. Können Sie Ihren Tarif am neuen Standort nicht fortsetzen, haben Sie das Recht zur Sonderkündigung. Das Sonderkündigungsrecht bei Umzug gilt in der Regel dann, wenn sich der neue Wohnort nicht mehr im Versorgungsgebiet des aktuellen Stromanbieters befindet oder durch den Umzug eine Preiserhöhung entsteht. Dann können Sie den Stromanbieter kündigen – auch außerhalb der Vertragsfristen.

Bei einem Umzug sollten Sie mindestens sechs Wochen vor dem Auszug den Stromanbieter kündigen, beizeiten Ihre Kündigung einreichen und dabei Ihre neue Anschrift angeben. Falls Ihr Anbieter auch am neuen Wohnort liefern kann, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen. In diesem Fall können Sie nur zu den regulären Kündigungsfristen aus dem Vertrag aussteigen. Der Lieferant hat jedoch zwei Wochen Zeit, um Ihnen ein Angebot zur Weiterbelieferung an der neuen Adresse vorzulegen.

Fristen beim Sonderkündigungsrecht

Die Fristen beim Sonderkündigungsrecht sind strenger als bei der regulären Kündigung. Sie müssen Ihr Kündigungsrecht bis spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Bedingungen ausüben. Bei einer Preiserhöhung zum 1. April müssen Sie also spätestens am 31. März den Stromanbieter kündigen.

Nach Eingang Ihrer Kündigung hat der Anbieter nach § 41b Abs. 1 EnWG eine Woche Zeit für die Bestätigung der Kündigung. Diese Bestätigung sollten Sie unbedingt aufbewahren, da sie als Nachweis für die rechtswirksame Beendigung des Vertragsverhältnisses dient.

Kündigungsformen und Musterbriefe

Kündigung Stromvertrag

Die Form der Kündigung entscheidet oft über deren Rechtswirksamkeit. Wer seinen Stromanbieter kündigen möchte, sollte zunächst die vertraglich festgelegten Bedingungen genau prüfen. Während die meisten Anbieter verschiedene Kündigungswege – etwa per E-Mail, Fax oder Online-Formular – akzeptieren, bietet die schriftliche Kündigung per Brief die größte Rechtssicherheit und gilt im Zweifelsfall als zuverlässiger Nachweis.

Je nach Art der Kündigung – ob regulär zum Vertragsende oder als Sonderkündigung zum Beispiel bei einer Preiserhöhung – müssen bestimmte Angaben wie Name, Adresse, Kundennummer, Vertragsnummer und gewünschtes Kündigungsdatum im Kündigungsschreiben enthalten sein. Wichtig ist außerdem, dass die Stromanbieter Kündigung in der vereinbarten Form erfolgt, wie sie im jeweiligen Stromvertrag festgelegt ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Kündigung rechtswirksam wird und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

Schriftliche Kündigung per Brief

Die schriftliche Kündigung per Einschreiben gilt als Goldstandard beim Stromvertrag kündigen. Diese Methode bietet Ihnen den besten Nachweis, dass Ihre Kündigung fristgerecht beim Anbieter eingegangen ist. Das Einschreiben kostet zwar zusätzliche Kosten, diese Investition lohnt sich jedoch angesichts der Rechtssicherheit beim Stromanbieter kündigen.

Wenn Sie Ihren Stromanbieter kündigen wollen, sollte ein vollständiges Kündigungsschreiben folgende Angaben enthalten:

  • Vollständige Anschrift von Absender und Empfänger
  • Kundennummer und Zählernummer für eindeutige Zuordnung
  • Konkretes Kündigungsdatum oder hilfsweise “zum nächstmöglichen Zeitpunkt”
  • Bei Sonderkündigung: explizite Nennung des Kündigungsgrunds
  • Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung
  • Datum und Unterschrift

E-Mail und Online-Kündigung

Beim Stromanbieter kündigen akzeptieren mittlerweile viele Anbieter auch Kündigungen per E-Mail. Prüfen Sie in Ihren Vertragsbedingungen, ob diese Option ausdrücklich vorgesehen ist. Falls ja, bietet die E-Mail-Kündigung den Vorteil der Schnelligkeit – besonders wichtig, wenn Fristen knapp werden.

Seit 2022 sind Unternehmen mit einem Kündigungsbutton auf ihrer Website verpflichtet, auch Online-Kündigungen zu ermöglichen (§ 312k BGB). Haben Sie Ihr Kundenkonto online eingerichtet, können Sie oft direkt über die Website den Stromanbieter kündigen. Diese Option ist besonders benutzerfreundlich und bietet meist sofort eine Bestätigung.

Wichtige Angaben im Kündigungsschreiben

Unabhängig von der gewählten Form sollte jede Stromanbieter Kündigung bestimmte Informationen enthalten. Die Kundennummer ist dabei besonders wichtig, da sie eine eindeutige Zuordnung Ihres Anliegens ermöglicht. Ohne diese Nummer kann sich beim Stromanbieter kündigen die Bearbeitung verzögern oder Ihre Kündigung wird nicht korrekt zugeordnet.

Bei einer Sonderkündigung müssen Sie unbedingt den Grund für Ihr Kündigungsrecht angeben. Bei einer Preiserhöhung verweisen Sie auf das entsprechende Schreiben Ihres Anbieters und das Datum der Mitteilung. Bei einem Umzug geben Sie Ihre neue Adresse an und erklären, dass der Anbieter dort nicht liefern kann und Sie deshalb den Stromanbieter kündigen möchten.

Eine Vorlage für ein Kündigungsschreiben könnte folgendermaßen aussehen:

[Ihre Adresse] [PLZ Wohnort, Datum]

[Anschrift des Stromanbieters]

Kündigung des Stromliefervertrags

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meinen Stromliefervertrag mit der Kundennummer [Nummer] und der Zählernummer [Nummer] fristgerecht zum [Datum] bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

[Bei Sonderkündigung: Grund der Sonderkündigung]

Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zu.

Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] [Name in Druckbuchstaben]

Grundversorgung vs. Sonderverträge

Das Verständnis der Unterschiede zwischen Grundversorgung und Sonderverträgen ist entscheidend für eine erfolgreiche Strategie beim Stromanbieter kündigen und wechseln. Beide Vertragsarten haben unterschiedliche Kündigungsmodalitäten und bieten verschiedene Vor- und Nachteile für Verbraucher.

Charakteristika der Grundversorgung

Die Grundversorgung stellt die automatische Belieferung mit Strom dar, ohne dass Verbraucher einen expliziten Vertrag abschließen müssen. Jeder Haushalt, der keinen Sondervertrag hat, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Diese Regelung gewährleistet, dass niemand ohne Stromversorgung bleibt.

Der Grundversorgungstarif ist meist deutlich teurer als vergleichbare Sonderverträge. Mit durchschnittlich über 44 Cent pro kWh zahlen Grundversorgungskunden oft mehr als das Doppelte von dem, was bei günstigen Anbietern möglich wäre. Der einzige Vorteil liegt in der Flexibilität: die Kündigungsfrist beträgt nur zwei Wochen, und es gibt keine Mindestvertragslaufzeit.

Vorteile von Sonderverträgen

Sonderverträge bieten Verbrauchern die Möglichkeit, erheblich bei den Stromkosten zu sparen. Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 kWh können Haushalte durch den Wechsel von der Grundversorgung zu einem günstigen Anbieter über 770 Euro jährlich sparen – eine Ersparnis von etwa 50 Prozent. Stromanbieter kündigen kann sich demnach lohnen.

Diese attraktiven Preise haben jedoch ihren Preis in Form von längeren Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Die meisten Sonderverträge haben eine Mindestvertragslaufzeit von zwölf Monaten und Kündigungsfristen von vier bis sechs Wochen. Für Verbraucher, die langfristig planen können, überwiegen jedoch deutlich die finanziellen Vorteile.

Wechsel zwischen den Vertragsarten

Der Wechsel aus der Grundversorgung zu einem Sondervertrag ist jederzeit möglich und besonders einfach. Da keine festen Vertragslaufzeiten bestehen, können Verbraucher mit nur zwei Wochen Kündigungsfrist wechseln. Dies macht die Grundversorgung zur idealen Ausgangsposition für einen Anbieterwechsel.

Schwieriger gestaltet sich der Wechsel zwischen verschiedenen Sonderverträgen während der Laufzeit. Hier greifen die regulären Kündigungsfristen und Mindestlaufzeiten. Nur bei Vorliegen eines Sonderkündigungsrechts können Verbraucher vorzeitig aus bestehenden Verträgen aussteigen.

Nach der Kündigung – was passiert dann?

Stromanbieter kündigen - Der Strom fließt weiter

Viele Verbraucher sorgen sich unnötig über die Folge einer Kündigung ihres Stromvertrags. Das deutsche Energiesystem ist so konzipiert, dass die Stromversorgung in keinem Fall unterbrochen wird. Diese Garantie schützt Verbraucher vor Versorgungsengpässen und macht den Anbieterwechsel zu einem risikofreien Prozess.

Versorgungssicherheit und Übergangsregelungen

Nach einer wirksamen Kündigung übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung, falls kein neuer Vertragspartner bereitsteht. Diese Ersatzversorgung tritt ohne Unterbrechung ein und gewährleistet die kontinuierliche Stromversorgung. Technische Änderungen am Stromzähler oder den Leitungen sind nicht erforderlich, da nur der Liefervertrag wechselt, nicht aber die physische Infrastruktur.

Der Netzbetreiber, der für die Stromzähler und Leitungen zuständig ist, bleibt bei einem Anbieterwechsel unverändert. Nur der Vertragspartner für die Energiebeschaffung ändert sich. Diese Trennung zwischen Netz und Vertrieb sorgt dafür, dass Wechsel technisch problemlos ablaufen.

Automatische Übernahme durch neuen Anbieter

In den meisten Fällen übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung des alten Vertrags beim Wechsel. Kunden müssen lediglich den neuen Vertrag abschließen und können sich zurücklehnen. Dieser Service erspart Zeit und Aufwand und reduziert das Risiko von Fehlern bei der eigenständigen Kündigung. Der neue Stromanbieter sorgt in der Regel dafür, dass der Wechsel reibungslos abläuft.

Eine eigenständige Kündigung ist nur in besonderen Situationen erforderlich: bei Nutzung eines Sonderkündigungsrechts wegen Preiserhöhung oder Umzug, bei speziellen Vertragskonstellationen oder wenn der Wechsel zu einem bestimmten Datum erfolgen soll. In allen anderen Fällen ist es ratsamer, den neuen Anbieter die Kündigung übernehmen zu lassen.

Kündigungsbestätigung und Dokumentation

Nach Eingang Ihrer Kündigung sollten Sie innerhalb einer Woche eine Bestätigung der Kündigung erhalten. Diese Bestätigung ist ein wichtiges Dokument, das Sie bis zur vollständigen Abwicklung des Vertrags aufbewahren sollten. Sie dient als Nachweis für die rechtswirksame Beendigung und kann bei Streitigkeiten entscheidend sein.

Falls Sie keine Bestätigung erhalten, sollten Sie beim Anbieter nachfragen. Möglicherweise ist Ihre Kündigung nicht angekommen oder wurde nicht korrekt bearbeitet. In solchen Fällen ist schnelles Handeln wichtig, um Ihre Rechte zu wahren und Fristen nicht zu versäumen.

Fazit

Das Kündigen des Stromanbieters ist heute dank klarer gesetzlicher Regelungen und moderner Kommunikationswege unkompliziert und sicher. Wichtig ist, die individuellen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen genau zu beachten, um eine automatische Verlängerung zu vermeiden. Das Sonderkündigungsrecht bietet Verbrauchern zudem die Möglichkeit, bei Preiserhöhungen oder Umzug vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen. Nutzen Sie Musterbriefe und prüfen Sie Ihre Vertragsbedingungen sorgfältig, um Fehler zu vermeiden. Ein regelmäßiger Vergleich der Stromtarife, etwa über einen Stromvergleich oder Anbieter wie Verivox, kann Ihnen helfen, dauerhaft Kosten zu sparen und von attraktiven Alternativen zu profitieren. So sichern Sie sich nicht nur bessere Konditionen, sondern auch eine zuverlässige Stromversorgung ohne Unterbrechungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Kann ich meinen Stromvertrag auch ohne besonderen Grund vorzeitig kündigen?

    Während der Mindestvertragslaufzeit ist eine ordentliche Kündigung nur zum Vertragsende möglich. Vorzeitige Kündigung ist nur bei Sonderkündigungsrecht (Preiserhöhung, Umzug, Vertragsänderungen) oder wichtigem Grund erlaubt. Eine fristlose Kündigung wegen Unzufriedenheit ist nicht rechtens.

  2. Was passiert, wenn ich die Kündigungsfrist verpasse?

    Bei versäumter Kündigungsfrist verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit (meist 12 Monate). Sie müssen dann bis zum nächsten möglichen Kündigungstermin warten. Prüfen Sie daher rechtzeitig – mindestens 3 Monate vor Vertragsende – Ihre Kündigungsmöglichkeiten.

  3. Muss ich bei einem Anbieterwechsel selbst kündigen?

    Bei einem normalen Anbieterwechsel übernimmt der neue Stromversorger die Kündigung Ihres alten Vertrags. Sie müssen nur dann selbst kündigen, wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht ausüben möchten (z. B. bei Preiserhöhung) oder bei besonderen Vertragssituationen wie einem Umzug.

  4. Wie erkenne ich eine versteckte Preiserhöhung in Post vom Stromanbieter?

    Preiserhöhungen verstecken sich oft in längeren Schreiben über “Tarifanpassungen” oder “Kostenentwicklungen”. Achten Sie auf Hinweise wie “Sonderkündigungsrecht”, “außerordentliche Kündigung möglich” oder Tabellen mit neuen Preisen. Prüfen Sie auch Ihr Online-Kundenkonto regelmäßig auf Mitteilungen.

  5. Wie lange habe ich Zeit, von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen?

    Das Sonderkündigungsrecht müssen Sie bis spätestens einen Tag vor Inkrafttreten der neuen Preise oder Bedingungen ausüben. Der Anbieter muss Sie rechtzeitig (meist 6 Wochen vorher) über Änderungen informieren. Kündigen Sie daher umgehend nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung, um die Frist nicht zu verpassen.

  6. Wann ist die Kündigung des Stromanbieters möglich?

    Kündigungen sind in der Regel zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich. Bei Preiserhöhungen, Umzug oder Lieferproblemen besteht häufig ein Sonderkündigungsrecht.

  7. Wo ist die Kündigungsfrist des Stromvertrags zu finden?

    Die Kündigungsfrist ist im Stromvertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters festgelegt. Üblich sind Fristen zwischen zwei Wochen und drei Monaten.

  8. Welche Form muss die Kündigung haben?

    Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und Name, Adresse, Kundennummer, Zählernummer, gewünschtes Vertragsende sowie eine Unterschrift enthalten. Einige Anbieter akzeptieren auch Kündigungen per E-Mail oder Online-Formular.

  9. Welche Rechte bestehen bei einer Preiserhöhung?

    Bei Ankündigung einer Strompreiserhöhung besteht meist ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss innerhalb einer bestimmten Frist – oft zwei Wochen nach Mitteilung – beim Anbieter eingehen.

  10. Was ist nach einer Kündigung mit der Stromversorgung?

    Die Stromversorgung ist gesetzlich garantiert. Nach Vertragsende erfolgt eine automatische Belieferung über den Grundversorger, sofern noch kein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.

  11. Was passiert, wenn der Stromanbieter nicht fristgerecht gekündigt wird?

    Wird nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich der Vertrag häufig automatisch – entweder zu den bisherigen Konditionen oder als monatlich kündbarer Vertrag gemäß den Vertragsbedingungen.

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